Steuern und Gebühren
Grundsteuer
Hebesätze
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe | Grundsteuer A | 400,00 € v. H. |
b) für Grundstücke | Grundsteuer B | 400,00 € v. H. |
Informationen zur Grundsteuerreform
„Der Bayerische Landtag hat am 23. November 2021 zur Neuregelung der Grundsteuer ein eigenes Landesgrundsteuergesetz verabschiedet. Hintergrund war eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2018 zur Verfassungswidrigkeit der bisherigen gesetzlichen Regelungen zur Bewertung von Grundstücken für Zwecke der Grundsteuer.
Von 2025 an spielt der Wert eines Grundstücks bei der Berechnung der Grundsteuer in Bayern keine Rolle mehr. Die Grundsteuer wird in Bayern nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat Informationsmaterial (Stand 28.02.2022) herausgegeben, in dem Sie alle wichtigen Informationen zur Grundsteuerreform im Allgemeinen und zu diesen speziellen Fragen finden:
- Wie läuft das Verfahren ab?
- Was bedeutet die Neuregelung für Sie?
- Was ist zu tun?
- Sie sind steuerlich beraten?
- Sie haben Eigentum in anderen Bundesländern?
- Sie benötigen weitere Informationen oder Unterstützung?
- Hängen die Grundsteuerreform und der Zensus 2022 zusammen?
Weitere Informationen und Videos, die Sie beim Erstellen der Grundsteuererklärung unterstützen sowie die wichtigsten Fragen rund um die Grundsteuer in Bayern finden Sie online unter www.grundsteuer.bayern.de.
Bei Fragen zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist die Bayerische Steuerverwaltung in der Zeit von Montag bis Donnerstag von 8 – 18 Uhr und Freitag von 8 – 16 Uhr auch telefonisch erreichbar: 089 – 30 70 00 77
Gewerbesteuer
Hebesatz | 400,00 € v. H. |
Verbrauchsgebühren
Wasserversorgung, Grundgebühr (Zählergröße)
bis 2,5 m³/h | 33,85 € / Jahr |
bis unter 6 m³/h | 81,00 € / Jahr |
bis unter 10 m³/h | 135,00 € / Jahr |
über 10 m³/h | 150,00 € / Jahr |
Wassergebühr | 2,96 € / m³ |
Abwasserbeseitigung, Grundgebühr (Zählergröße)
bis 2,5 m³/h | 10,42 € / Jahr |
bis unter 6 m³/h | 25,00 € / Jahr |
bis unter 10 m³/h | 41,67 € / Jahr |
über 10 m³/h | 48,00 € / Jahr |
Einleitungsgebühr | 3,41 € / m³ |