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Informationspflicht

Verzeichnis von datenschutzrechtlichen Hinweisen bei der Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Ihre Daten werden bei der Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein für vielfältige Aufgaben verarbeitet und bereitgehalten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist eine rechtliche Befugnis aus Art. 6 Abs. 1 Buchstaben a bis f DSGVO und/oder zusätzlich eine spezielle Vorschrift in einem Fachgesetz. Demnach ist eine Datenverarbeitung unter anderem erlaubt, wenn sie zur Erfüllung einer uns obliegenden Aufgabe notwendig ist (Art. 4 Abs. 1 BayDSG), zur Erfüllung eines Vertrages erforderlich ist oder wenn eine Einwilligung (= Datenschutzerklärung) erteilt wurde.

Im Folgenden finden Sie weitergehende und detaillierte Informationen der jeweiligen Fachdienststellen, die Ihre Daten verarbeiten.