Bürgerstiftung Schauenstein
Am 12. Dezember 2016 rief Helmuth Frohn (links im Bild), der die gleichnamige Textilfirma in der Hofer Straße in Schauenstein mitbegründet hat, eine Bürgerstiftung ins Leben.
Mit der Gründung der Bürgerstiftung verlängert sich die Liste mit Verdiensten, die den Namen von Helmuth Frohn tragen. Er selbst ist seit dem 25. Mai 2004 Träger der Goldenen Bürgermedaille der Stadt Schauenstein.
Auf dem Bild stehend von links: Stiftungsgründer Helmuth Frohn, Schauensteins 1. Bürgermeister Peter Geiser, sowie der Sohn des Stiftungsgründers Wolfgang Frohn.
Rechtsform
Die rechtlich unselbstständige Stiftung mit Sitzung in Schauenstein ist ein Sondervermögen der Stadt, das im Haushalt gesondert ausgewiesen werden muss.
Stiftungszweck
Der Zweck der Stiftung ist in der Stiftungssatzung definiert.
Gemeinnützigkeit
Die Stiftung verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke. Spenden zugunsten der Stiftung sind steuerlich absetzbar.
Stiftungsvermögen und Verwendungen
Die Stiftung besteht seit dem 12. Dezember 2016. Die Erträge des Vermögens sowie Spenden kommen dem Stiftungszweck zugute.
Entscheidungsgremium
Die Entscheidung über die Verwendung der Erträge ist dem Stadtrat Schauenstein übertragen. Laut Satzung sind der Stifter Helmuth Frohn und seine Rechtsnachfolger bei diesen Verwendungsentscheidungen einzubeziehen. Als beratende Personen sind dabei hinzuzuziehen: Dr. Klaus Brömel, Carola Wild als Leiterin der Kindertagesstätte, Angelika Weinzierl als Leiterin der Grundschule und Ulla Tögel als Jugendbeauftragte der Stadt, die ohnehin dem Stadtratsgremium angehört.
Selbstlosigkeit, Zweckbindung und Begünstigungsausschuss
Die Bürgerstiftung ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mittel dürfen nur satzungsmäßig verwendet werden. Der Stifter und seine Rechtsnachfolger erhalten daraus keine Zuwendungen. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck der Bürgerstiftung fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden