Bekanntmachungstafel
Informationsveranstaltung zur Finanzierung der Kanalbaumaßnahme Zur Informationsveranstaltung über die Finanzierung der derzeitigen Sanierungsmaßnahme der Entwässerungsanlage der Stadt Schauenstein in der Ortschaft Neudorf finden in den Stadtteilen Informationsveranstaltungen statt. Termine Schauenstein
Aufruf zur Wahl eines Ortssprechers in Volkmannsgrün Durch die Amtsniederlegung unseres langjährigen Ortssprechers Lothar Sroka ist Volkmannsgrün nicht mehr durch einen Vertreter im Stadtrat vertreten. Der Ortssprecher/Ortsbeauftragter nimmt an allen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teil. Dabei kann er auch Anträge stellen. Damit er seinen Aufgaben gerecht werden kann, wird er nach der Geschäftsordnung zu allen Sitzungen eingeladen. Ein Antragsformular haben wir hier als PDF-Dokument bereitgestellt. Es kann auch als Word-Dokument angefordert werden. Schauenstein, den 12. Januar 2012 Peter Geiser
Tarifverzeichnis für Leistung des städtischen Bauhofes In seiner Sitzung am 7. November hat der Stadtrat ein Tarifverzeichnis für Leistungen des städtischen Bauhofes beschlossen. Es gilt für alle neuen Verträge ab dem 8. November 2011. Das Tarifverzeichnis können Sie hier als PDF-Dokument ansehen oder herunterladen. Information über das FFH-Stichprobenmonitoring in Bayern Lebensraumtypengruppe Fließgewässer Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). Schauenstein, 21. Oktober 2011 Peter Geiser Wasserversorgung Schauenstein Nitratwerte Der Bevölkerung von Schauenstein und den an der Wasserversorgung angeschlossenen Ortsteilen von Schauenstein wird hiermit bekanntgegeben, dass nach der letzten Messung der Nitratwert 38,3 mg/l(aktualisiert am 19. Oktober 2011) liegt. Das Wasser entspricht damit den Anforderungen der Trinkwasserversorgung vom 21.05.2001 (§2 Abs.1), die den Grenzwert von Nitrat im Trinkwasser auf Der Härtebereich nach Waschmittelgesetz liegt bei 3 - mittel 11,3°dH (aktualisiert am 16. Mai 2011) Schauenstein, den 19. Oktober 2011 Peter Geiser Wasserversorgung Haidengrün/Haueisen Nitratwerte Der Bevölkerung von Schauenstein und den an der Wasserversorgung angeschlossenen Ortsteilen Haidengrün und Haueisen wird hiermit bekanntgegeben, dass nach der letzten Messung der Nitratwert bei < 0,02 mg/lliegt. Das Wasser entspricht hiermit den Anforderungen der Trinkwasserversorgung vom 21.05.2001 (§2 Abs.1), die den Grenzwert von Nitrat im Trinkwasser auf Der Härtebereich nach Waschmittelgesetz liegt bei 3 -mittel 8,8° dH aktualisiert am 8.Juli 2010 Schauenstein, den 30.072010 Hermann Fraas Räum- und Streupflichten Alle Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen, Wege und Plätze innerhalb von geschlossenen Ortschaften angrenzen, sind verpflichtet, die Gehbahnen zu räumen und zu streuen. Die Stadt Schauenstein ist verpflichtet, die Räum- und Streupflicht zu überwachen und ggf. Zuwiderhandlungen zu ahnden. Außerdem bestehen erhebliche Haftungsverpflichtungen, wenn wegen ungenügender Streumaßnahmen Unfälle geschehen. An Werktagen sind die Gehbahnen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr zu räumen und zu streuen, sooft dies erforderlich ist. Der geräumte Schnee ist so zu lagern, dass der öffentliche Verkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Abflußrinnen, Hydranten und Kanaleinlaufschächte sind bei der Räumung und Ablagerung freizuhalten. Streumaßnahmen der Stadt entlasten nicht die Streupflicht der Anlieger. Gehbahnen sind, die für den Fußgängerverkehr bestimmten abgegrenzten Teile der Fahrbahnen, sowie die selbstständigen öffentlichen Gehwege. Besteht kein selbstständiger Gehweg, sind die von den Fußgängern benützten Teile am Rande öffentlicher Straßen in angemessener Breite ( ca. 1,50 m ) zu räumen und zu streuen. Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Beschädigung von Schneezeichen und Winterdienstgegenständen verboten ist und strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Eltern werden gebeten, auf ihre Kinder einzuwirken, dass dies beachtet wird. Schauenstein, den 21. Oktober 2010 Fundsachen In der Stadt Schauenstein liegen derzeit nachfolgende Fundsachen vor: Schauenstein, 13. Januar 2011 Hermann Fraas Rundfunkgebührenpflicht Der Bayerische Rundfunk hat die Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein um die Übermittlung von Daten gebeten. Die erbetene Gruppenauskunft umfasst alle Einwohner ab vollendetem 16. Lebensjahr. Der Bayerische Rundfunk wird anhand dieser Daten im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben überprüfen, ob alle Einwohner ihrer Pflicht nachkommen, Rundfunkgebühren zu zahlen. Nach Prüfung hat die Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der beantragten Gruppenauskunft festgestellt. Sie wird ihrer Verpflichtung zur Datenübermittlung nachkommen und dem Bayerischen Rundfunk in den nächsten Tagen die erbetenen Daten übermitteln (s. Art. 28 Bayer. Meldegesetz). Etwaige Rückfragen zur Rundfunkgebührenpflicht bitten wir unmittelbar an den Bayerischen Rundfunk –Abteilung Rundfunkgebühren–, 80300 München, Telefon 089/55 15 50 zu richten. Die Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein ist für entsprechende Anfragen nicht zuständig. Beauftragte des Bayerischen Rundfunk überprüfen vor Ort die Ordnungsmäßigkeit der Anmeldungen von Rundfunkgeräten und beraten die Rundfunkteilnehmer. Gesetzliche Grundlage für Überprüfung und Beratung sind der Rundfunkgebührenstaatsvertrag und die Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren. Die Beauftragten des Bayerischen Rundfunk weisen sich gegenüber den Bürgern unaufgefordert mit einem Dienstausweis des Bayerischen Rundfunks aus; sie nehmen keinerlei Barzahlungen entgegen. Die über das Bereithalten von Rundfunkgeräten erbetenen Auskünfte müssen wahrheitsgemäß erteilt werden. Schauenstein, 15.01.2009 Volker Richter Katasterauszug online zur Bauvorlage Bauantragsteller können die für die Bauplanung notwendigen amtlichen Lagepläne und Grundstücksinformationen nunmehr tagesaktuell auch bei der Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein erhalten, nachdem die Landesvermessungsverwaltung einen entsprechenden Zugang erteilt hat. Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger können sich damit die Fahrt zum Vermessungsamt in Hof ersparen. Der Auszug kostet pauschal 30 € und enthält neben der Katasterkarte auch aktuellste Eigentümer- und Nachbarinformationen. Weitere Auskünfte erhalten Sie von unserem Bauamt: Telefon 09252 / 99 60-11! |
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Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein Rathausplatz 1 95197 Schauenstein Telefon: 0 92 52 / 99 60 - 0 Telefax: 0 92 52 / 99 60 - 26 E-Mail: stadt@schauenstein.de |
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