Bekanntmachungstafel

 

 

 

Informationsveranstaltung zur Finanzierung der Kanalbaumaßnahme

Zur Informationsveranstaltung über die Finanzierung der derzeitigen Sanierungsmaßnahme der Entwässerungsanlage der Stadt Schauenstein in der Ortschaft Neudorf finden in den Stadtteilen Informationsveranstaltungen statt.

Termine

Schauenstein      
am Donnerstag, 08. März 2012, 19.30 Uhr 
im Schützenhaus
Volkmannsgrün   
am Dienstag, 13. März 2012, 19.30 Uhr   
im Cafe Herpich
Haidengrün        
am Donnerstag, 15. März 2012, 19.30 Uhr 
im ehem. Schulhaus
Uschertsgrün      
am Dienstag, 20. März 2012, 19.30       
im Gasthof Geupel
Windischengrün  
am Donnerstag, 22. März 2012, 19.30 Uhr 
im ehem. Schulhaus

 

Aufruf zur Wahl eines Ortssprechers in Volkmannsgrün

Durch die Amtsniederlegung unseres langjährigen Ortssprechers Lothar Sroka ist Volkmannsgrün nicht mehr durch einen Vertreter im Stadtrat vertreten.
Für die verbleibende Amtszeit des Gemeinderates kann jedoch wieder ein Ortssprecher bzw. Ortsbeauftragter gewählt werden.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass mindestens ein Drittel der Wahlberechtigten und im Orte ansässiger Bürger dies durch ihre Unterschrift beantragen. Nach dem Stand von heute hat Volkmannsgrün zum 1. Januar 2012 106 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Notwendig für den Antrag, einen Ortssprecher nach § 16 der Geschäftsordnung für den Stadtrat Schauenstein in Verbindung mit Art. 60a der Gemeindeordnung zu wählen, sind demnach 36 Unterstützerunterschriften. 
Auf den entsprechenden Antrag hin werden wir eine Bürgerversammlung zur Wahl eines Ortssprechers/Ortsbeauftragten anberaumen und die Wahl durchführen.

Der Ortssprecher/Ortsbeauftragter nimmt an allen Sitzungen des Stadtrates und seiner Ausschüsse mit beratender Stimme teil. Dabei kann er auch Anträge stellen. Damit er seinen Aufgaben gerecht werden kann, wird er nach der Geschäftsordnung zu allen Sitzungen eingeladen.
 
Wir regen interessierte Bürgerinnen und Bürger daher an, einen Antrag zu stellen. Für weitere Auskünfte setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung (Telefon 09252/6690-20 oder Email gerhard.richter[at]schauenstein.de). 

Ein Antragsformular haben wir hier als PDF-Dokument bereitgestellt. Es kann auch als Word-Dokument angefordert werden.

Schauenstein, den 12. Januar 2012

Peter Geiser
Bürgermeister

 

Tarifverzeichnis für Leistung des städtischen Bauhofes

In seiner Sitzung am 7. November hat der Stadtrat ein Tarifverzeichnis für Leistungen des städtischen Bauhofes beschlossen. Es gilt für alle neuen Verträge ab dem 8. November 2011.

Das Tarifverzeichnis können Sie hier als PDF-Dokument ansehen oder herunterladen.

Information über das FFH-Stichprobenmonitoring in Bayern

Lebensraumtypengruppe Fließgewässer

Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinien (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensräume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring).
Gemäß Art. 17 der FFH-RL erstellen Mitgliedsstaaten alle sechs Jahre einen Bericht mit den wichtigsten Ergebnissen dieses Monitorings. Die Europäische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung in der Richtlinie genannten Ziele.
Bund und Länder haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensräume und Arten in Deutschland über eine einfache Stichprobe zu ermitteln und zu dokumentieren. Die Probeflächen werden zufällig aus den bayernwert bekannten Vorkommen der jeweiligen Schutzgüter ermittelt. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb von FFH-Gebieten liegen.
Zuständig für Kartierungen von  Lebensraumtypen und Arten des Offenlandes ist das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU). (Hinweis: Für Wald-Lebensraumtypen und
-Arten ist die bayerische Landesanstalt für Wald und Frostwirtschaft (LWF) zuständig).
Im Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche der folgenden Lebensraumtypen: Alpine Fließgewässer mit krautiger Ufervege-tation, Alpine Fließgewässer mit Tamariske, Alpine Flüsse mit Lavendelweide, Fließgewässer mit flutender Wasservegetation, Flüsse mit Schlammbänken mit Pioniervegetation, Feuchte Hochstaudenfluren. Diese Probeflächen sollen im Auftrag des LfU im Zeitraum Oktober 2011 bis August 2012 untersucht werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen für die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeinträchtigungen der Flurstücke. Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt zur Verfügung.

Schauenstein, 21. Oktober 2011

           Peter Geiser
     Erster Bürgermeister

Wasserversorgung Schauenstein

Nitratwerte 

Der Bevölkerung von Schauenstein und den an der Wasserversorgung angeschlossenen Ortsteilen von Schauenstein wird hiermit bekanntgegeben, dass nach der letzten Messung der Nitratwert

38,3 mg/l

(aktualisiert am 19. Oktober 2011)

liegt.

Das Wasser entspricht damit den Anforderungen der Trinkwasserversorgung vom 21.05.2001 (§2 Abs.1), die den Grenzwert von Nitrat im Trinkwasser auf
50 mg/l festlegt.

Der Härtebereich nach Waschmittelgesetz liegt bei

3 - mittel       11,3°dH

(aktualisiert am 16. Mai 2011)

Schauenstein, den 19. Oktober 2011
STADT SCHAUENSTEIN

Peter Geiser
Erster Bürgermeister

Wasserversorgung Haidengrün/Haueisen

Nitratwerte 

Der Bevölkerung von Schauenstein und den an der Wasserversorgung angeschlossenen Ortsteilen Haidengrün und Haueisen wird hiermit bekanntgegeben, dass nach der letzten Messung der Nitratwert bei

< 0,02 mg/l

liegt.

Das Wasser entspricht hiermit den Anforderungen der Trinkwasserversorgung vom 21.05.2001 (§2 Abs.1), die den Grenzwert von Nitrat im Trinkwasser auf
50 mg/l festlegt.

Der Härtebereich nach Waschmittelgesetz liegt bei

3 -mittel      8,8° dH

aktualisiert am 8.Juli 2010

Schauenstein, den 30.072010
STADT SCHAUENSTEIN

Hermann Fraas
Zweiter Bürgermeister

Räum- und Streupflichten

Alle Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen, Wege und Plätze innerhalb von geschlossenen Ortschaften angrenzen, sind verpflichtet, die Gehbahnen zu räumen und zu streuen.

Die Stadt Schauenstein ist verpflichtet, die Räum- und Streupflicht zu überwachen und ggf. Zuwiderhandlungen zu ahnden. Außerdem bestehen erhebliche Haftungsverpflichtungen, wenn wegen ungenügender Streumaßnahmen Unfälle geschehen.

An Werktagen sind die Gehbahnen in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr zu räumen und zu streuen, sooft dies erforderlich ist.

Der geräumte Schnee ist so zu lagern, dass der öffentliche Verkehr nicht mehr als unvermeidbar behindert wird. Abflußrinnen, Hydranten und Kanaleinlaufschächte sind bei der Räumung und Ablagerung freizuhalten.
Bitte werfen Sie keinen Schnee auf die Fahrbahn.

Streumaßnahmen der Stadt entlasten nicht die Streupflicht der Anlieger.

Gehbahnen sind, die für den Fußgängerverkehr bestimmten abgegrenzten Teile der Fahrbahnen, sowie die selbstständigen öffentlichen Gehwege. Besteht kein selbstständiger Gehweg, sind die von den Fußgängern benützten Teile am Rande öffentlicher Straßen in angemessener Breite ( ca. 1,50 m ) zu räumen und zu streuen.

Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine Beschädigung von Schneezeichen und Winterdienstgegenständen verboten ist und strafrechtlich verfolgt werden kann. Die Eltern werden gebeten, auf ihre Kinder einzuwirken, dass dies beachtet wird.

Schauenstein, den 21. Oktober 2010
            Stadt Schauenstein
               Hermann Fraas
            Zweiter Bürgermeister

Fundsachen

In der Stadt Schauenstein liegen derzeit nachfolgende Fundsachen vor:
1         tragbares Radio (am Radweg gefunden),
3         verschiedene Handy’s,
2         Damenarmbanduhren,
1         blauer Geldbeutel ohne Inhalt,
1        goldfarbener Damenring,
13      verschiedene Schlüssel, teilweise mit Autoschlüsseln
1        roter Fahrradhelm,
1        paar Damen-Lederhandschuhe,
1        Regenschirm (bunter Knirps),
Die Fundsachen können zu den üblichen Dienstzeiten im Rathaus Schauenstein, Zimmer 01, abgeholt werden.

Schauenstein, 13. Januar 2011
STADT SCHAUENSTEIN

Hermann Fraas
Zweiter Bürgermeister

Rundfunkgebührenpflicht

Der Bayerische Rundfunk hat die Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein um die Übermittlung von Daten gebeten. Die erbetene Gruppenauskunft umfasst alle Einwohner ab vollendetem 16. Lebensjahr.

Der Bayerische Rundfunk wird anhand dieser Daten im Rahmen seiner gesetzlichen Aufgaben überprüfen, ob alle Einwohner ihrer Pflicht nachkommen, Rundfunkgebühren zu zahlen.

Nach Prüfung hat die Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein die Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der beantragten Gruppenauskunft festgestellt. Sie wird ihrer Verpflichtung zur Datenübermittlung nachkommen und dem Bayerischen Rundfunk in den nächsten Tagen die erbetenen Daten übermitteln (s. Art. 28 Bayer. Meldegesetz).

Etwaige Rückfragen zur Rundfunkgebührenpflicht bitten wir unmittelbar an den Bayerischen Rundfunk –Abteilung Rundfunkgebühren–, 80300 München, Telefon 089/55 15 50 zu richten. Die Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein ist für entsprechende Anfragen nicht zuständig.

Beauftragte des Bayerischen Rundfunk überprüfen vor Ort die Ordnungsmäßigkeit der Anmeldungen von Rundfunkgeräten und beraten die Rundfunkteilnehmer. Gesetzliche Grundlage für Überprüfung und Beratung sind der Rundfunkgebührenstaatsvertrag und die Satzung des Bayerischen Rundfunks über das Verfahren zur Leistung der Rundfunkgebühren.

Die Beauftragten des Bayerischen Rundfunk weisen sich gegenüber den Bürgern unaufgefordert mit einem Dienstausweis des Bayerischen Rundfunks aus; sie nehmen keinerlei Barzahlungen entgegen. Die über das Bereithalten von Rundfunkgeräten erbetenen Auskünfte müssen wahrheitsgemäß erteilt werden.

Schauenstein, 15.01.2009

Volker Richter
Gemeinschaftsvorsitzender

Katasterauszug online zur Bauvorlage

Bauantragsteller können die für die Bauplanung notwendigen amtlichen Lagepläne und Grundstücksinformationen nunmehr tagesaktuell auch bei der Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein erhalten, nachdem die Landesvermessungsverwaltung einen entsprechenden Zugang erteilt hat.

Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger können sich damit die Fahrt zum Vermessungsamt in Hof ersparen.

Der Auszug kostet pauschal 30 € und enthält neben der Katasterkarte auch aktuellste Eigentümer- und Nachbarinformationen.

Weitere Auskünfte erhalten Sie von unserem Bauamt: Telefon 09252 / 99 60-11!


Verwaltungsgemeinschaft Schauenstein
Rathausplatz 1
95197 Schauenstein
Telefon: 0 92 52 / 99 60 - 0
Telefax: 0 92 52 / 99 60 - 26
E-Mail: stadt@schauenstein.de